Rund ums Auto

Nicht nur Fragen, die einen Fahrzeugumbau betreffen, müssen beantwortet werden. An dieser Stelle bieten wir Ihnen Informationen "Rund ums Auto".

Wir beantworten, was der Euroschlüssel ist und wie man diesen erhalten kann. Wer Anspruch auf einen Parkausweis hat und wo dieser beantragt werden muss. Wer Anspruch auf Steuerbefreiung und/oder -minderung hat und geben Informationen zur Versicherung.

Persönliche Beratung

Wir versuchen, Sie auf dieser Seite so gut wie möglich zu informieren. Eine persönliche Beratung ist in den meisten Fällen aber dennoch effizienter. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail über das Kontaktformular.

Sie erreichen uns Montag bis Freitag ab 8.00 Uhr unter 0800 700 9 800 (kostenlos aus dem dt. Festnetz).

 

Euroschlüssel

Der Euroschlüssel gehört zu einem europaweit einheitlichen Schließsystem, das Behinderten den Zugang zu behindertengerechten Toiletten ermöglicht.

In Deutschland gibt es mittlerweile über 9.000 Toiletten für Behinderte, die Sie mit dem Euroschlüssel nutzen können. Gerade auf Autobahnrastplätzen und öffentlichen Toiletten ist das Euroschließsystem weit verbreitet und wird immer mehr zum Standard in der gesamten EU. Zukünftig soll europaweit jede neu gebaute Anlage für Behinderte, also neben der Toilette beispielsweise auch Hebebühnen sowie Ruf- und Liftanlagen mit dem Euroschlüssel ausgerüstet werden.

Gerade wenn Sie Ihr Auto vollkommen Selbstständig nutzen, ist der Euroschlüssel eine ideale Ergänzung für Sie, da die lästigen Anfragen beim Servicepersonal wegfallen und Sie nicht auf die Hilfestellung anderer angewiesen sind, um eine behindertengerechte Toilette nutzen zu können.

Damit Ihnen Ihr Euroschlüssel ausgehändigt werden kann, zeigen Sie Ihren Schwerstbehindertenausweis vor, bzw. schicken Sie eine Kopie an den CBF. Liegt bei Ihnen das Merkzeichen aG, B, H oder BL vor, können Sie den Schlüssel nutzen. Dies gilt auch bei einer anderen Behinderung mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70.

Ihren Euroschlüssel erhalten Sie beim CBF Darmstadt
CBF Darmstadt e. V., Euroschlüssel, Pallaswiesenstraße 123a, 64293 Darmstadt
Telefon (06151) 81 22-0, E-Mail: info@cbf-darmstadt.de, www.cbf-da.de

Parkausweis

Wenn Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "Bl" haben, können Sie einen europaweit gültigen Behindertenparkausweis beantragen.

Je nach Bundesland stehen Ihnen auch dann Parkerleichterungen zu, wenn Sie nicht außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind. Diese regional gültigen Parkausweise sind meist von dem Grad Ihrer Behinderung abhängig.

Wenn Sie Ihr Auto nicht selbst fahren können, haben Sie dennoch Anrecht auf einen Behindertenparkausweis. In diesem Fall darf der Ausweis nur verwendet werden, wenn Sie im direkten Bezug zur Nutzung stehen (z.B. Wenn Sie von der Arbeit abgeholt werden!).

Der Parkausweis ist nur gültig, wenn Sie ihn deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auslegen.

Antrag:

Zuständig für die Vergabe des Parkausweises für Behinderte ist das lokale Straßenverkehrsamt. Neben einem formlosen Anschreiben fügen Sie Ihrem Antrag Ihren Schwerstbehindertenausweis, eine Kopie Ihres Personalausweises und ein aktuelles Lichtbild bei.

Leistungen:

Mit dem Parkausweis stehen Ihnen folgende Leistungen zu: Sie dürfen

  • auf Parkplätzen, die mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet sind, parken.
  • auf Anwohnerparkplätzen und im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden parken (nur mit Parkscheibe).
  • im Zonenhalteverbot und auf öffentlichen Parkplätzen die angegebene Parkdauer überschreiten.
  • in Fußgängerzonen während der Verladezeiten parken.
  • in verkehrsberuhigten Zonen parken, solange Sie den Durchgangsverkehr nicht behindern.
  • auf parkscheinpflichtigen Flächen kostenlos parken.

Sonderregelungen
In manchen Bundesländern können Ihnen Parkerleichterungen zustehen, wenn Sie nicht außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind. Solche Sonderausweise sind allerdings nur regional gültig und vom Grad der Behinderung abhängig.

Sie haben auch dann Anrecht auf einen Behindertenparkausweis, wenn Sie ein Fahrzeug nicht mehr selbst führen können. Der Ausweis darf jedoch nur dann verwendet werden, wenn dieser in direkter Beziehung zur Nutzung durch Sie steht (bspw. wenn Sie von der Arbeit abgeholt werden)

Steuerbefreiung und -minderung

In Deutschland muss der Halter eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeug-Steuer bezahlen. Für Menschen mit Behinderung gibt es bezüglich steuerliche Vergünstigungen. Sie können vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden oder eine Ermäßigung von 50 % erhalten.

Entscheidend für eine Kfz-Steuerbefreiung oder -ermäßigung ist das Merkzeichen in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis. Wenn in Ihrem Schwerbehinderten Ausweis das Merkzeichen "H", "Bl" oder "aG" aufgeführt ist, sind Sie vollständig von der Kfz-Steuer befreit.

Wenn Sie in Ihrer körperlichen Leistung erheblich beeinträchtigt oder gehörlos sind (Merkzeichen "G" oder "Gl"), dann kann Ihr Kfz-Steuersatz um 50 % reduziert werden. Allerdings haben Sie sich in diesem Fall zwischen dem reduzierten Kfz-Steuersatz und der kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu entscheiden. Wenn Sie hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind, stehen Ihnen beide Vorteile zu.

Einer Kfz-Steuerbefreiung oder -ermäßigung für Ihr Fahrzeug kann dann stattgegeben werden, wenn das Fahrzeug Ihnen dient. Das heißt, Sie dürfen das Auto ausschließlich selbst fahren oder sich als Beifahrer chauffieren lassen. Ihr Chauffeur darf Ihr Fahrzeug nur dann ohne Sie fahren, wenn er in Ihrem Auftrag unterwegs ist, z.B. weil er Sie irgendwo hingebracht hat, oder notwendige Einkäufe für Sie erledigt.

Sie können aber nicht nur bei der Kfz-Steuer, sondern auch bei der Einkommenssteuer sparen. Ihre privaten Fahrten können Sie bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung geltend machen (§3 Einkommenssteuergesetz), wenn Sie einen Grad der Behinderung von zu mindestens 70 haben. In diesem Fall können Sie für Arztbesuche und Ähnliches 3.000 km glaubhaft gelten machen. Darüber hinausgehende Fahrten müssen von Ihnen nachgewiesen werden.

Wenn Sie außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind und sich nur per Auto fortbewegen können, ist es grundsätzlich möglich, alle Kraftfahrzeugkosten als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Dabei werden Ihnen bis zu 15.000 Kilometer im Jahr zugestanden, welche Sie aber beispielsweise durch ein Fahrtenbuch nachzuweisen haben.

Steuerbefreiung und -minderung
Sie können vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden oder eine Ermäßigung von 50% erhalten.


Wenn Sie außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind und sich nur per Auto fortbewegen können, ist es grundsätzlich möglich, alle Kraftfahrzeugkosten als außergewöhnliche Belastung abzusetzen.

Informationen zur Versicherung

Damit Sie im Straßenverkehr wirklich sicher unterwegs sind, ist es unerlässlich, dass Sie Ihr Auto angemessen versichern. Neben der vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung bietet sich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung an, damit Sie mögliche Schäden an Ihrem Fahrzeug unabhängig von der Schuldfrage in jedem Fall ersetzt bekommen.

Bei der Versicherung eines behindertengerechten Fahrzeugs gilt zu beachten, dass durch die Umrüstung Ihres Autos ein Mehrwert entstanden ist. Sie sind dazu verpflichtet, Ihrer Versicherung diesen Mehrwert mitzuteilen, damit dieser in die Berechnung der Höhe Ihres Beitragssatzes berücksichtigt werden kann.

Einige Versicherungen versichern Fahrzeugumrüstungen bis zu einer gewissen Summe ohne Mehrkosten mit. In anderen Fällen kann die Versicherungssumme durch die Umrüstung erheblich ansteigen. Erkundigen Sie sich also bei mehreren Versicherungen und lassen Sie sich Kostenvoranschläge machen, damit Sie nicht auf unnötigen Kosten sitzen bleiben.

Ein anderer Fall liegt vor, wenn die Umrüstung Ihres Fahrzeugs von einem gesetzlichen Leistungsträger finanziert wurde. In diesem Fall ist dieser auch dazu verpflichtet, die Kosten für eventuelle Reparaturen an der behinderungsbedingten Sonderausstattung zu tragen. In diesem Fall können Sie mit Ihrer Versicherung vereinbaren, den Mehrwert nicht mitzuversichern.

Unsere Empfehlung für Sie
Versicherung Sie Ihr Fahrzeug vor allem in den ersten fünf Jahren Vollkasko, um auch nach einem Unfall wieder schnell mobil zu sein. Gerne empfehlen wir Ihnen Versicherungen, bei denen sich unsere Kunden gut aufgehoben fühlen.

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