
Beachten Sie
Um die Auflagen Ihres Führerscheins zu erfüllen, sollten Sie sich in einem Fachbetrieb persönlich beraten lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie ein vollständiges Angebot erhalten und Ihr Fahrzeug richtig umgebaut wird.
Führerschein-Auflagen
Im Rahmen einer einheitlichen Gesetzgebung hat die europäische Union grenzübergreifende Regelungen geschaffen, um Auflagen und Beschränkungen von Führerscheininhabern deutlich festzusetzen.
Bei der Überprüfung gemäß § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bzw. bei der Gutachtenerstellung durch einen Sachverständigen werden Beschränkungen und Auflagen ermittelt. Diese werden dann in Ihrem Führerschein als Schlüsselzahl eingetragen. Die Schlüsselzahlen sind allgemein, geben aber einen Rahmen vor, welche Zusatzausrüstung Ihr Fahrzeug benötigt, damit Sie damit sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.
Schlüssel-Nr. | Bedeutung |
1 | Sehhilfe und/oder Augenschutz |
2 | Hörhilfe/Kommunikationshilfe |
3 | Prothese/Orthese der Gliedmaßen |
5 | Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen |
05.01 | ... Nur bei Tageslicht |
05.02 | ... In einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerorts/innerhalb der Region ... |
05.03 | ... Ohne Beifahrer/Sozius |
05.04 | ... Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als ... km/h |
05.05 | ... Nur mit Beifahrer der im Besitz der Fahrerlaubnis ist |
05.06 | ... Ohne Anhänger |
05.07 | ... Nicht gültig auf Autobahnen |
05.08 | ... Kein Alkohol |
10 | Angepasste Schaltung |
15 | Angepasste Kupplung |
20 | Angepasste Bremsmechanismen |
25 | Angepasste Beschleunigungsmechanismen |
30 | Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen |
35 | Angepasste Bedienvorrichtungen |
40 | Angepasste Lenkung |
42 | Angepasste(r) Rückspiegel |
43 | Angepasster Fahrersitz |
44 | Anpassungen des Kraftrades |
44.01 | ... Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel |
44.02 | ... (Angepasste) handbetätigte Bremse |
44.03 | ... (Angepasste) fußbetätigte Bremse |
44.04 | ... Angepasste Beschleunigungsmechanismen |
44.05 | ... Angepasste Handschaltung und Handkupplung |
44.06 | ... Angepasste Rückspiegel |
44.07 | ... Angepasste Kontrolleinrichtungen |
44.08 | ... Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen |
45 | Kraftrad nur mit Beiwagen |
50 | Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer) |
51 | Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen) |
73 | Nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfährzeuge der Klasse B (B1) |
78 | Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe |
104 | Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen |
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Irrtümer vorbehalten